Die Erstberatung dient – sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht – einer ersten fachmännischen Einschätzung des konkreten Falles durch einen Rechtsanwalt. Zunächst werden vorhandene Unterlagen gesichtet, der Mandant schildert alle wesentlichen Vorgänge. So kann sich Dr. Willems einen ersten Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen.

 

Ziel der Erstberatung ist es, die Erfolgsaussichten für ein weiteres Vorgehen einzuschätzen und auch die Beantwortung der Frage, ob es sich für Sie lohnt, weiter anwaltlich vertreten bzw. gegebenenfalls für Sie gerichtlich tätig zu werden. Der Termin zur Erstberatung kann in einem persönlichen Gespräch wahlweise in den Kanzleiräumen in Köln-Marienburg

oder auch telefonisch oder per E-Mail stattfinden.

 

 

Nehmen Sie für eine Terminvereinbarung gerne mit uns Kontakt auf:

 

Telefon: 0221-35 20 78
E-Mail: ra.dr.willems@t-online.de

 

 

Unsere Kanzleiräume finden Sie hier:

 

  • 50968 Köln (Marienburg), Oberländer Ufer 154 a / An der Alteburger Mühle 3

 

 

Kosten der Erstberatung

 

Für eine etwa einstündige Erstberatung ist auf Grundlage des § 34 RVG regelmäßig ein Festpreis von 190,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu entrichten. 

Im Erbrecht und im Familienrecht kann jedoch bereits für die Erstberatung die Sichtung von umfangreichen Unterlagen wie z. B. (Notar-)Urkunden (Ehevertrag, Erbvertrag, Testament etc.) bzw. von Urteilen, Beschlüssen etc. erforderlich sein. In diesem Fall ist vor der Erstberatung eine individuelle Gebührenvereinbarung zu treffen, die dem gesteigerten Aufwand Rechnung trägt. Die zu erwartenden Kosten sind sehr individuell, weil sie vom konkreten Fall und dem Umfang der zu sichtenden Unterlagen abhängig sind. Im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie jedoch in jedem Fall zuvor ein individuelles Angebot, das sich an dem geschätzten Aufwand Ihres Falles orientiert – Sie werden nicht von Kosten überrascht. 

Auf Ihren Wunsch hin wird für Sie auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine schriftliche Zusammenfassung der Erstberatung erstellt.

 

 

Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

 

In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung, falls der Versicherungsvertrag den Rechtsbereich umfasst. 

 

 

Anschließende Beratung – Individueller Vergütungsvorschlag

 

Erfolgt anwaltliche Beratung über die Erstberatung hinaus, ist dies von der Erstberatungsgebühr nicht mehr umfasst. Wurde keine anders lautende Vereinbarung getroffen, ist die Erstberatungsgebühr in der Folge auf Gebühren anzurechnen, die für eine anschließende Tätigkeit in der gleichen Sache erhoben werden.

Für eine an die Erstberatung anschließende (außer-)gerichtliche Beratung und Vertretung durch Dr. Willems existieren unterschiedliche Möglichkeiten, die Vergütung zu gestalten:

Zum einen können Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden, die sich in erster Linie nach dem Streitwert des konkreten Falles richten. Zum anderen kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, die entweder ein Pauschalhonorar beinhaltet oder eine Vergütung nach Stunden. Aber auch andere Vereinbarungen sind denkbar (z.B. Erfolgshonorar, Erhöhung des Streitwertes, Zusatzhonorar) oder Kombinationen derselben.

 

In unserer Kanzlei erhalten Mandanten stets in schriftlicher Form einen individuellen Vorschlag einer Vergütungsvereinbarung. Die Vereinbarung kann dann bereits im Rahmen der Erstberatung, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt unterschrieben werden. Die Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung ist jedoch erforderlich, bevor Rechtsanwalt Dr. Willems weitere Schritte für Sie über die Erstberatung hinaus unternimmt.

 

 

ANWALTLICHE ERSTBERATUNG 

2013 | 2014 | 2015

FOCUS-AUSZEICHNUNG

TOP-RECHTSANWALT ERBRECHT

Nützliche Hinweise:

 

www.justiz.de

Justizportal des Bundes und der Länder

 

www.rechtplus.de

Urteilsdatenbank mit über 17.000 Urteilen aus verschiedenen

Rechtsgebieten

 

www.gesetze-im-internet.de

Das aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet

 

www.justiz-nrw.de

Justizportal Nordrhein-Westfalen

 

www.rechtsindex.de

Juristisches Informationsportal

 

www.scheidung.org