Dr. Norbert Willems ist Fachanwalt für Erbrecht. Er betreut Sie in allen Fragen des Erbrechts, unterstützt Sie also beispielsweise bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten und Erbverträgen). Zudem unterstützt und berät Dr. Willems Sie bei der Einholung und Prüfung notarieller Verträge und Urkunden und ist als zertifizierter Testamentsvollstrecker tätig. Werden steuerliche Fragen relevant, sorgt Rechtsanwalt Dr. Willems für die Hinzuziehung eines qualifizierten Steuerberaters.
Erste grundlegende Fragen in Bezug auf das Erbrecht können Sie mit
Fachanwalt Dr. Willems im Rahmen einer sogenannten Erstberatung erörtern.
Im Rahmen einer erbrechtlichen (Erst-)Beratung können Sie unter anderem einen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht erhalten. Rechtsanwalt Dr. Willems informiert Sie beispielsweise über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge oder aber auch über Möglichkeiten, durch ein eigenhändiges Testament bzw. ein notarielles Testament Einfluss auf die Erbfolge zu nehmen. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf Informationen zu Themen wie dem „Berliner Testament“, der Möglichkeit, ein Vermächtnis, eine Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft anzuordnen oder eine Stiftung ins Leben zu rufen. Des Weiteren bezieht sich die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Willems auf Fragen zum Thema Schenkung zu Lebzeiten, bei der im höheren Alter erbrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sein können (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc.), sowie vorweggenommene Erbfolge.
Fachanwalt Dr. Willems berät und informiert Sie zudem ebenfalls kompetent in allen Fragen zum Thema Vorsorge, zum Beispiel hinsichtlich Vollmachten, zu Fragen der Betreuung, zur Vorsorgevollmacht oder zum Thema Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Für Erben bzw. Erbengemeinschaften ist es oft von großer Bedeutung, sich nach einem Erbfall zunächst in einer ersten Beratung in rechtlicher Hinsicht einen Überblick über die neue Situation zu verschaffen. Dr. Willems kann Erben bzw. Erbengemeinschaften dabei unter anderem kompetent Auskunft über finanzielle Vorteile und Nachteile der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geben. Ebenso kann er Ihnen verlässlichen Rechtsrat erteilen, ob die Anfechtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages für Sie gegebenenfalls unter finanziellen Aspekten vorteilhaft ist.
Nach einem Todesfall unterstützt Rechtsanwalt Dr. Willems Sie zudem in ganz praktischen Angelegenheiten: Im Erbscheinsverfahren, bei Rechtsfragen rund um die Beerdigung oder um die Immobilienbewertung und im Rahmen der Erbauseinandersetzung sowie bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen, von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten in einer ohnehin schwierigen Situation von großer Bedeutung. Rechtsanwalt Dr. Willems unterstützt Sie als Erben oder Erbengemeinschaften auch als Mediator im Mediationsverfahren mit dem Ziel einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung. Ist es von allen Erben gewünscht, unterstützt er Erben als neutrale Person bei der Nachlassabwicklung – wie ein Testamentsvollstrecker.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker übernimmt Dr. Willems gelegentlich selbst Testamentsvollstreckungen und berät darüber hinaus selbstverständlich auch zu allen Fragen der Testamentsvollstreckung.
Im Erbrecht bedürfen einige letztwillige Verfügungen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Form. Aus diesem Grund unterstützt Rechtsanwalt Dr. Willems Sie bei der Einholung und Prüfung von Vertragsentwürfen eines Notars und steht Ihnen als Begleiter bei Notarterminen zu Verfügung.